| Grundsätze des Lessing-Gymnasiums | | Drucken | |
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Diese Grundsätze sollen allen, die am Lessing - Gymnasium tätig sind, helfen, das Zusammenleben in der Schule verantwortungsvoll zu gestalten. Wir verstehen unsere Schule als soziale Gemeinschaft, deren Grundsätze von Wertvorstellungen geprägt sind, die für uns alle im Umgang miteinander verbindlich sind. Wir vergewissern uns ständig, dass wir uns im Geiste dieser Leitsätze verhalten. Dazu gehören: demokratisches Verhalten im Sinne des Grundgesetzes:
Aus diesen Grundsätzen entstehen Verantwortlichkeiten und Regeln im Rahmen derer jeder einzelne, jede Lerngruppe und jede Stufe das Recht haben, ihre Eigenständigkeit und ihre Kreativität auszudrücken. 1. Verantwortlichkeiten der Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und LehrerWir sind mitverantwortlich für den Unterricht!Wir betrachten die Unterrichtsstunden als Verabredung zum gemeinsamen Lernen und tragen aktiv zu Gestaltung und Gelingen des Unterrichts bei. Dazu gehören eine gute Vorbereitung und Nachbereitung, der respektvolle und aufmerksame Umgang mit den geleisteten Beiträgen, den Lernfortschritten und Lernhemmnissen. Wir achten auf Pünktlichkeit und bitten für Versäumnisse um Entschuldigung. Bei absehbaren Verhinderungen suchen wir rechtzeitig das Gespräch mit den Fachlehrerinnen/ -lehrern und/oder der Tutorin /dem Tutor. Es ist für uns selbstverständlich, dass wir im Unterricht weder essen noch trinken und die Handys abgeschaltet sind. Bei schriftlichen Leistungskontrollen geben wir das abgeschaltete Handy der Aufsicht in Verwahrung. Wir sind mitverantwortlich für die Klassengemeinschaft ! Wir haben Anspruch darauf, an der Klassen- und Kursgemeinschaft teilzuhaben und achten darauf, dass niemand ausgeschlossen wird. Wir sorgen dafür, dass Gemeinsamkeiten entstehen und Bestand haben können. Wir sind verantwortlich für unsere und die Gesundheit anderer ! Wir sind uns dessen bewusst, dass jede Form von physischer und psychischer Gewalt (z.B. Mobbing) andere Mitglieder der Schulgemeinschaft in ihrer Leistungsfähigkeit und ihrem Lernfortschritt und damit in ihren Zukunftschancen behindern kann. Wir lehnen beide Formen der Gewalt ab, wenden sie persönlich nicht an und versuchen, sie zu verhindern und zu schlichten , wenn wir beobachten, dass es zu Auseinandersetzungen kommt. Wir sind mitverantwortlich für die Vermeidung und Regelung von Konflikten ! Wir tragen dazu bei, dass Konflikte gewaltfrei und fair gelöst werden, indem zunächst das Gespräch zwischen den Betroffenen gesucht wird. Bei Konflikten innerhalb der Schülerschaft sollen möglichst zuerst Mitschülerinnen/Mitschüler als Streitschlichter herangezogen werden, bevor die Hilfe von Lehrerinnen/Lehrern oder der Schulleitung gesucht wird. Bei Konflikten zwischen Schülerinnen/Schülern und Lehrerinnen/ Lehrern bitten wir im Bedarfsfall um die Moderation durch die Klassenlehrerin/ den Klassenlehrer (bzw Tutorin/Tutor). Koordinatorin/ Koordinator oder Schulleitung werden einbezogen, wenn eine Klärung in diesem Rahmen scheitern sollte. Wir sind mitverantwortlich für unsere Räume! Weil für ein entspanntes und erfolgreiches Lernen und Unterrichten eine saubere und schöne Umgebung wichtig ist, beteiligen wir uns an der Gestaltung und Pflege aller Räume (das sind die Klassen- und Fachräume, die Cafeteria, sowie das Lehrerinnen/Lehrer-Zimmer und das gesamte Schulgelände) und gehen sorgsam mit dem Mobiliar und den Lernmitteln um. Unser schönes, altes Schulgebäude steht unter Denkmalschutz. Wir achten dieses und sorgen dafür, dass auch der Eingangsbereich und die Treppe Besucher zum Eintreten einlädt. Wir vermeiden Müll und Verschmutzungen und nutzen die aufgestellten Papierkörbe. In der Raucherecke auf dem Schulhof stehen Sandeimer, die für die Zigarettenkippen genutzt werden sollen. Wir sind mitverantwortlich für das schulische Leben! Die Teilnahme an Klassen- und Kursunternehmungen ist verbindlich. Darüber hinaus beteiligen wir uns an schulischen Festen, Kultur- und Sportveranstaltungen. Beides gehört zu einer lebendigen Schule und bereichert unser gemeinsames Schulleben. Wir sind mitverantwortlich für unsere Umwelt! Wir bemühen uns alle, den Schulweg möglichst nicht mit dem Auto zu bewältigen oder zumindest Fahrgemeinschaften zu bilden. Wir gehen also möglichst zu Fuß, benutzen das Fahrrad oder öffentliche Verkehrsmittel. Mit unseren Ressourcen Energie und Wasser gehen wir sparsam um, d.h. wir löschen Lichtquellen, wenn wir sie nicht benötigen und schließen die Fenster, wenn ausreichend gelüftet wurde. Die Pflanzen behandeln wir schonend. 2. Wegweiser durch die SchuleZur Verwirklichung dieser Grundsätze und Verantwortlichkeiten haben wir uns einen zeitlichen und organisatorischen Rahmen geschaffen, der eingebunden ist in sicherheitstechnische und rechtliche Vorgaben. Er soll uns als Wegweiser durch den schulischen Alltag dienen und unnötige Störungen vermeiden helfen, damit wir so unsere Kraft auf das Wesentliche konzentrieren können. Verstöße gegen die Grundsätze ziehen Sanktionen nach sich. 2.1. Unterrichtszeiten2.1.1. Der Hausmeister öffnet die Schule um 07.20 Uhr. Er schließt die Schule um 16.00 Uhr; der Ausgang durch die Cafeteria bleibt geöffnet.
2.1.2. Wir sind verpflichtet, uns selbständig über Stundenplanänderungen zu informieren; diese erfahren wir durch Aushang im Hauptgebäude und im Pavillon. Jede Klasse beauftragt eine Schülerin/einen Schüler, vor Unterrichtsbeginn und in den großen Pausen den Vertretungsplan für die Klasse für den laufenden und nächsten Tag einzusehen und diesen der Klasse mitzuteilen. Sollte es Unklarheiten geben oder der Lehrer/die Lehrerin nach 10 Minuten noch nicht anwesend sein, fragen wir im Büro oder im Lehrer-/Lehrerinnen-Zimmer nach.
2.1.3. Versäumnisse
2.1.4. Versäumnisse von Klausuren 2.2. Pausen2.2.1. Der Unterricht beginnt und endet mit dem Klingelzeichen.2.2.2. In den großen Pausen erinnert uns 5 Minuten vor Pausenende ein Klingelzeichen an den baldigen Unterrichtsbeginn, damit wir uns pünktlich vor dem Unterrichtsraum einfinden können.
2.2.3. Während der großen Pausen können wir uns im Gebäude und im Freien aufhalten. Ausgenommen sind davon sämtliche Klassen- und Fachräume, die verschlossen bleiben. Wir denken daran, diese ausreichend zu belüften. 2.3 FreistundenWährend der Freistunden können wir uns auf dem Schulhof, im Foyer und in der Cafeteria aufhalten. Wir vermeiden Lärm, um den Unterricht in den Klassenräumen nicht zu stören.2.4. Verlassen des Schulgeländes2.4.1. Wir verlieren unseren schulischen Unfallschutz, wenn wir aus privaten Gründen das Schulgelände während der Unterrichtszeit und in den Pausen verlassen.2.4.2. Die Schülerinnen und Schüler der Mittelstufe (Klasse 7-10) dürfen das Schulgelände nur verlassen, wenn sie im Rahmen des Unterrichts einen Auftrag dazu erhalten haben. 2.5. Rauchen,Alkohol etc.2.5.1 RauchenIm Schulgebäude und auf dem gesamten Schulgelände darf laut Schulgesetz nicht geraucht werden. Zusätzlich verpflichten sich die am Lessing-Gymnasium arbeitenden und lernenden Menschen freiwillig, den Bereich vor der Eingangstreppe und die Wege um die Schule herum nicht zum Rauchen zu nutzen. ![]() Für RaucherInnen der Oberstufe (ES, VS und Studienstufe) steht in der Nähe der Schule ein öffentlicher Bereich zur Verfügung (siehe Skizze). Dieses Gelände muss von den RaucherInnen täglich gereinigt und in Ordnung gehalten werden. Die MittelstufenschülerInnen dürfen das Schulgelände während der Unterrichtszeit nicht verlassen und dürfen deshalb auch dann nicht das Rauchergelände nutzen, wenn sie das 16. Lebensjahr vollendet haben.
2.5.2. Alkohol
2.5.3. Cannabis und andere Drogen 2.6. Parken2.6.1. Der Schulhof dient der Erholung in den Pausen und Freistunden sowie dem Sportunterricht. Wir parken deshalb dort nur, wenn wir von der Schulleitung eine entsprechende Erlaubnis erhalten haben.2.6.2. Fahrräder stellen wir in den Fahrradständern vor der Schmalseite des Pavillons ab; versichert sind sie dort nicht. 2.6.3. Für Motorräder und Mopeds ist nur der rechte Streifen hinter der Schulhofeinfahrt vorgesehen. 2.7. Aufenthalt in den FachräumenLehrerinnen und Lehrer achten darauf, dass in den Fachräumen, in der Gymnastikhalle sowie in den schulfremden Sporthallen aus Sicherheitsgründen immer eine Aufsicht zugegen sein muss, wenn sich Schülerinnen und Schüler vor Unterrichtsbeginn und in den Pausen dort aufhalten. Für einzelne Fachräume (z.B. Aula, Computerräume) gibt es besondere Regelungen.2.8. GefährdungenWir bringen keine gefährlichen Gegenstände mit in die Schule, wir werfen nicht mit Gegenständen, wie z.B. Schneebällen, und toben nicht im Gebäude, weil wir andere nicht gefährden wollen. Wir halten Gänge und Treppen des Schulgebäudes so frei, dass Gefährdungen anderer Personen vermieden werden.2.9. Fund- und WertsachenFundsachen bringen wir ins Büro oder zum Hausmeister.Wir lassen keine Wertgegenstände in den Klassen- oder Sportumkleideräumen liegen, um Diebstähle zu verhindern. Es besteht kein schulischer Versicherungsschutz. 2.10. FeueralarmBei Feueralarm begeben wir uns als geschlossene Gruppe auf dem vorgeschriebenen Weg (siehe Aushang im Unterrichtsraum) ins Freie. Schulsachen, abgelegte Kleidungsstücke, Taschen usw. lassen wir zurück, damit keine Zeit verloren geht und ausgeschlossen ist, dass jemand über heruntergefallene Sachen stolpert und in Gefahr gerät.2.11. ReinigungEin sauberes Schulgebäude trägt dazu bei, dass wir uns in der Schule wohl fühlen und ein gutes Arbeitsklima herrscht.Die Schulen in Hamburg müssen einen Teil der Reinigungsaufgaben selbst übernehmen; die Hälfte der eingesparten Mittel erhalten wir ausgezahlt und können sie für schulische Zwecke verwenden. Voraussetzung dafür ist im Interesse aller Mitglieder der Schulgemeinschaft, dass wir die übernommenen Aufgaben regelmäßig und gründlich erledigen; sollte dies über einen längeren Zeitraum nicht der Fall sein, laufen wir Gefahr, die Reinigungsprämie zu verlieren. Am Ende eines Unterrichtstages stellen wir die Stühle hoch und hinterlassen die Räume besenrein, um dem Reinigungspersonal die Reinigung des Bodens zu ermöglichen. Außerdem löschen wir das Licht und schließen die Fenster. Ein Reinigungsplan hängt an jeder Klassen- und Fachraumtür. Sollten zusätzliche Reinigungsmaßnahmen (z.B. Entfernung von Schmierereien auf Tischen) notwendig werden, so können die Lehrerinnen und Lehrer Klassen und Kurse zur Reinigung einsetzen. 2.12. SchulveranstaltungenVeranstaltungen in der Schule bereichern unser schulisches Zusammenleben, bedürfen jedoch der rechtlichen Absicherung und bedeuten zusätzliche Arbeit für den Hausmeister. Daher halten wir spätestens 8 Tage vorher Rücksprache mit der Schulleitung und dem Hausmeister. Die Veranstaltung sollte nicht länger als bis 22 Uhr (in Ausnahmefällen bis 24 Uhr) dauern. |


